| Pressemeldung | Nr. 071

Statement von Prälat Jüsten zur nationalen Suizidpräventionsstrategie

„Umfassende gesetzliche Regelungen dringend erforderlich“

Das Bundesgesundheitsministerium hat heute (2. Mai 2024) eine nationale Suizidpräventionsstrategie vorgestellt. Das Kommissariat der deutschen Bischöfe/Katholisches Büro in Berlin fordert mit Nachdruck ein verbindliches und umfassendes Suizidpräventionsgesetz noch in dieser Legislaturperiode und erinnert an den damaligen Auftrag des Deutschen Bundestages vom 5. Juli 2023 „Suizidprävention stärken“. Prälat Dr. Karl Jüsten, Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe, erklärt:

„Die heute vorgestellte nationale Suizidpräventionsstrategie des Bundesgesundheitsministeriums reicht inhaltlich bei Weitem noch nicht aus. Es müssen umfassende gesetzliche Regelungen und verbindliche Finanzierungszusagen folgen.

Es ist zu begrüßen, dass die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung verbessert, Fort- und Ausbildungsmaßnahmen ergriffen und auch eine längerfristige suizidpräventive Betreuung nach einem Suizidversuch gestärkt werden sollen. Die Gewährleistung eines durchgehend erreichbaren Krisendienstes für Menschen in seelischer Not unter Einbindung der bestehenden Strukturen wie auch der TelefonSeelsorge ist wichtig. Zu einer Suizidpräventionsstrategie gehören gute Lösungen zu den Themen Einsamkeit, Depression und Angst vor Krankheit und Sterben. Dabei sind aber ausdrücklich vulnerable Personen in jedem Lebensalter – von Jung bis Alt und jeden Geschlechts – in den Blick zu nehmen und mit fachlich kompetenten Angeboten zu unterstützen. Es gilt, so sieht es auch der Deutsche Bundestag, Menschen frühzeitig zu erreichen, auch solche, die Suizidassistenzgedanken hegen. Wir müssen uns insgesamt darum bemühen, dass Menschen nicht in Situationen geraten und verbleiben, in denen sie den Tod als vermeintlich kleineres Übel dem Leben vorziehen.

Wesentlich sind dabei auch eine ausdrückliche Stärkung der Palliativmedizin und Hospizarbeit sowie eine qualitativ gute medizinische und vor allem auch pflegerische Versorgung, die sich den Menschen zuwendet und der sich die Menschen gerne anvertrauen.

Diese gesellschaftliche Verantwortung gilt es jetzt gemeinsam von Bund, Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft umzusetzen. Eine Suizidpräventionsstrategie sowie ein Suizidpräventionsgesetz, wie es auch der Deutsche Bundestag im Juli 2023 mit großer Mehrheit gefordert hat, müssen daher umfassend sein und die genannten Aspekte berücksichtigen. Auch die Länder müssen entsprechend ihren Zuständigkeiten zeitnah ihren Beitrag für eine gute Suizidpräventionsstrategie leisten und handeln.

Wir müssen in einer humanen Gesellschaft gewährleisten, dass wir Menschen in vulnerablen Lebenslagen möglichst frühzeitig erreichen und eine Kultur gegenseitiger Fürsorge und Lebensbejahung stärken. Als katholische Kirche leisten wir dazu gerne mit Seelsorge, kirchlichen Angeboten und Einrichtungen unseren Beitrag, damit kein Mensch den Suizid wählt, weil er ihn als die scheinbar einfache oder beste Lösung ansieht oder ihm nicht die notwendige Hilfe zuteilwurde, wie es der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, immer wieder formuliert.“


Hinweise:

Das Statement des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, zur Abstimmung des Deutschen Bundestages über die Neuregelung der Suizidassistenz vom 6. Juli 2023 ist unter Aktuelles verfügbar.

Weitere Informationen und Stellungnahmen zum Thema finden Sie auf der Themenseite Sterben in Würde.

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